Fragestellungen betreffend
- die elterliche Sorge (hierzu gehören die Regelung der elterlichen Sorge als Ganzes oder in Teilbereichen, wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitsfürsorge)
- das Umgangsrecht (umgangsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern, aber auch Geschwister, Großeltern, Stiefeltern, Ehegatten eines Elternteils und Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen
- die Herausgabe des Kindes
- die Gefährdung des Kindeswohls